Hausarztvertrag

Hausarzt

Hausärzte sind Freiberufler, so wie Anwälte und Architekten. Um eine Zulassung zum Kassenarzt zu bekommen, muss der Hausarzt ein sehr kompliziertes Verfahren durchlaufen, damit er am Ende alle Patienten aller Krankenkassen behandeln darf. Das Gegenteil wäre ein Hausarzt, der nur Privatpatienten behandelt oder Kassenpatienten gegen ‚Selbstzahlung‘.


Der Kassenarzt ist Pflichtmitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Mit dieser KV rechnet der Hausarzt ab, bzw. die KV bezahlt ihn.

Die Landarztpraxis Dr. Autenrieth hat die Qualifikation, an sogenannten Hausarztverträgen teilzunehmen. Bisher sind leider erst ca. 25%  unserer Patienten eingeschrieben, obwohl alle Beteiligten davon Vorteile haben:

  • Patienten, die sich im Hausarztvertrag einschreiben, profitieren davon, weil ihr Hausarzt sie am umfassendsten kennt. Sie sollten also im Krankheitsfall immer zunächst mit dem Hausarzt Kontakt aufnehmen (außer im Notfall). 
  • Hausärzte werden im Rahmen eines Hausarztvertrags deutlich besser von der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) honoriert.
  • Zusätzlich werden durch die hausärztliche Steuerung diese Patienten für deren Krankenkasse ebenfalls ‚günstiger‘.

Patienten, die gerne von Dr. Autenrieth und seinem Team als ‚Hausarztpraxis‘ betreut werden möchten, bitten wir, sich in diese Verträge einzuschreiben. Die Einschreibung findet in der Praxis statt, bitte sprechen Sie uns an!